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Rechtlicher Rahmen:
Ab dem 01.08.2020 haben Kindertagesstätten die Möglichkeit, maximal 15% des personellen Mindestbedarfs an Fachkräften mit Personal zur Mitarbeit einzustellen, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Dieses Personal muss über eine Ausbildung im In- oder Ausland mit einer Qualifikation der Niveaustufe DQR 6 (Deutscher Qualifikationsrahmen) verfügen und sich innerhalb von zwei Jahren in einem Umfang von mindestens 160 Stunden im frühpädagogischen Bereich weiterbilden (§ 25b Abs.2 HKJGB).
Konzeption und Umfang: 160 Stunden (20 Fortbildungstage):
BEP Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
Vermittlung von aktuellem theoretischen Fach- und Praxiswissen
Entwicklung von Handlungskompetenz durch Reflexion der eigenen Lernprozesse in der Praxis und in der Weiterbildung
Praxisaufgaben zwischen den Weiterbildungsabschnitten
eintägiges Kolloquium mit Zertifikatsverleihung
Inhalte der Kursabschnitte:
Hier finden Sie das Konzept der Weiterbildung: Angebot fuer Träger Weiterbildung Fachkraft zur Mitarbeit. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei . WIR ERSTELLEN EIN ANGEBOT FÜR SIE.
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"Bildung für ALLE
- von ANFANG an
Fortbildungsnetzwerk"
Angelika Ertl
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